Die schnitzelfeindliche Substanzbesteuerung
Ein Gedankenexperiment in Schnitzel-Kaufkraft
Nominal ist nicht real

Mehr Euro.
Weniger Schnitzel.

Dein ETF steigt. Das Schnitzel wird genauso teurer. Real bist du keinen Bissen reicher. Verkauft wird trotzdem ein nominaler Gewinn – und auf den greift Vater Staat zu.

Am Schnitzel nachrechnen

Wie groß ist der Bissen vom Kapital?

Schiebe an den Annahmen. Alle Werte aktualisieren sich sofort und werden in heutiger Schnitzel-Kaufkraft gezeigt.

Zum heutigen Schnitzelpreis von 15 €

Der gesamte sichtbare Zuwachs in Euro

25 % der ETF-Rendite sind inflationsgetrieben

Echte Kapitalsubstanz nach Steuer – Schnitzel

Vermögen – gemessen in Schnitzeln
Am Anfang
Vor Steuer
Nach Steuer
ETF-Endwert
nominal
–
Schnitzelpreis
dann
–
Steuer beim
Verkauf
–
Effektiver
Steuersatz
18,46 %
Der Mechanismus

Der Staat zählt Euro. Du isst Schnitzel.

Die Steuerrechnung unterscheidet nicht, ob dein nominaler Kursgewinn neue Kaufkraft geschaffen oder nur den Geldwertverlust ausgeglichen hat.

01

Die Preise steigen

Aus einem 15-Euro-Schnitzel wird im Modell ein teureres Schnitzel. Dein Geld muss im selben Zeitraum mitwachsen, nur um dieselbe Mahlzeit kaufen zu können.

02

Der ETF hält nominell Schritt

Entsprechen sich ETF-Rendite und Inflation, wächst dein Depot in Euro – deine Kaufkraft in Schnitzeln bleibt vor Steuer aber unverändert.

03

Der Nominalgewinn wird besteuert

Beim Verkauf gilt die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten als Gewinn. Ein Inflationsausgleich der Anschaffungskosten findet im Modell – wie im Steuerrecht – nicht statt.

04

Der Steuerbiss kann an die Substanz gehen

Liegt „Nach Steuer“ noch über „Am Anfang“, wird lediglich der reale Zuwachs kleiner. Erst wenn der Wert unter den Anfangsbestand fällt, schrumpft die Kapitalsubstanz tatsächlich. Bei rein inflationärem Zuwachs kommt die Abgabe vollständig aus ihr. Anders gesagt: Der Staat zwingt dich dazu, die sprichwörtliche Gans zu schlachten, die eigentlich weiterhin goldene Eier legen sollte. Langfristig schadet das nicht nur dir, sondern auch dem Staat selbst, denn damit schrumpft die Grundlage, auf der er künftige Gewinne überhaupt noch besteuern kann.

Das Ergebnis in einem Satz

Was hier gerechnet wird

Vereinfachtes Lehrmodell für eine in Deutschland steuerpflichtige Privatperson und einen Aktien-ETF: 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf; durch 30 % Teilfreistellung ergibt sich ohne Kirchensteuer eine effektive Belastung von 18,4625 % des Veräußerungsgewinns.

Der Schnitzelpreis startet bei 15 €. Der eingestellte Anteil der ETF-Rendite wird als gleich hohe Preissteigerung angesetzt. Rendite und Inflation beziehen sich auf denselben frei gewählten Betrachtungszeitraum; es gibt keine jährliche Verzinsung oder Zeitachse.

Bewusste Vereinfachungen

Kein Sparer-Pauschbetrag, keine Kirchensteuer, Gebühren, Ausschüttungen, Vorabpauschale, Verlustverrechnung oder Steueränderungen. Die gesamte Steuer wird beim Verkauf nach einer einzigen Periode berechnet. Das ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

Rechtsgrundlagen: § 32d EStG, § 20 InvStG und § 4 SolzG 1995.

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